Häufige Fragen & unsere Antworten

Hier beantworten wir nach bestem Wissen und Gewissen häufige Fragestellungen - jedoch zwangsläufig ohne Gewähr für die Vollständigkeit und ohne Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation. Wir haben hohe Ansprüche an uns selbst, für Sie entsteht jedoch kein solcher ggü. uns, sollten wir uns doch einen Fehler erlaubt haben.

Kann mein Unternehmen gefördert werden?

Diese Frage wird grundsätzlich von der IFB Hamburg im Rahmen der Antragstellung entschieden. Aber natürlich regelt die Förderrichtlinie die Entscheidungsgrundlage, und go-digital-Beratungsunternehmen wie die inmedias.it GmbH werden die einzelnen Regelungen gemeinsam mit Ihnen abklopfen. An dieser Stelle eine erste Checkliste der wichtigsten Prüfpunkte:

  • Sie sind ein Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks oder freiberuflich tätig (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten)

  • Sie haben, ggf. auch zusammen mit verbundenen Unternehmen, maximal 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio Euro?

  • Ihr Sitz oder mindestens der einer Betriebsstätte, in der das geförderte Projekt zum Einsatz kommen soll, liegt in Hamburg?
  • Sie haben in den letzten drei Jahren in Summe weniger als 200 TEuro de-minimis-Förderungen erhalten?
  • Ihr Unternehmen steckt nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, und es liegt keine unerledigte Rückzahlungsforderung früherer Hilfen vor?

...dann lohnt es sich, die Details Ihrer Förderfähigkeit zu prüfen. Die obige Checkliste ist verkürzt/vereinfacht, so dass sie keinesfalls eine ausgiebige Beratung ersetzt.

Kann mein Projekt gefördert werden?

Damit Ihr Projekt förderwürdig ist, muss es zunächst thematisch in das Programm des Hamburger Digitalbonus passen. Die möglichen Themenfelder sind:

  • IT-Security im Sinne der System-und Datensicherheit: Durchführung von unternehmensspezifischen Bedrohungsanalysen und Sicherheitsaudits; Entwicklung von Realisierungskonzepten zur Umsetzung der identifizierten Anforderungen an die Erhöhung der Informationssicherheit im Unternehmen
  • Digitale Geschäftsprozesse: Beratungsleistungen zur konkreten Verbesserung oder Einführung von betrieblichen Infrastrukturen und Maßnahmen zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren
  • Digitale Markterschließung: Beratungsleistungen zur konkreten Verbesserung oder Einführung von betrieblichen Infrastrukturen und Maßnahmen zur Digitalisierung von Geschäftsmodell, Produkten und Dienstleistungen

Zur Vereinfachung der Beurteilung pflegt die IFB Hamburg hier eine Positivliste von thematisch förderfähigen Projektbeispielen. In der Förderrichtlinie findet sich zudem auf der letzten Seite eine Negativliste. Sollte Ihr Projekt keinem der Projekttypen in den beiden Listen ähneln, findet eine individuelle Beurteilung statt.

 

Ihr Projekt muss mindestens ein finanzielles Volumen von 3000 Euro pro Programmteil (Digital Check, Digital Invest) aufweisen.

 

Ihr Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Die Anforderungen an diesen Punkt sind streng, bitte lösen Sie keine Projektkosten aus, bevor Sie keinen positiven Förderbescheid in Händen halten.

 

Das Förderprogramm Hamburger Digitalbonus endet am 31.12.2023 - oder bei Erschöpfung der Mittel. Im Fördertopf befanden sich ursprünglich 30 Mio Euro, so dass wir davon ausgehen, dass die Mittel bis zum Ende der Programmlaufzeit ausreichen. Garantiert ist dies jedoch nicht.

 



Wie ist der zeitliche Ablauf einer Förderung?

Bis zum 15.11.2024 können jederzeit Anträge für die Förderung von Digital-Check-Maßnahmen gestellt werden (am 31.12.2024 endet die Förderung, aber Anträge müssen bis zum 15.11.2024 gestellt sein). Nach Bewilligung kann die Analyse Ihres Digitalisierungsbedarfs und die Erstellung eines Realisierungskonzepts für Ihre Digitalisierungsmaßnahmen erfolgen. Dieses Konzept ist die Grundlage für die Beantragung einer Digital-Invest-Maßnahme.

 

Im Rahmen der Digital-Invest-Maßnahme wird das Realisierungskonzept umgesetzt. Die Beantragung der Förderung hierfür kann wiederum bis spätestens zum 15.11.2024 erfolgen. Die eigentliche Projektlaufzeit darf bis zu zwölf Monate betragen und insofern auch bis 2025 reichen.

 

Am Ende jedes Programmschritts (Digital Check/Digital Invest) erhalten Sie die anteilige Förderung ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass Sie die zu fördernden Ausgaben faktisch getätigt haben, also sämtliche Rechnungen im Zusammenhang mit dem Projekt beglichen haben.

Wie ist der organisatorische Ablauf?

Zunächst benötigen Sie ein Angebot eines go-digital-Beratungsunternehmens über die Durchführung des Digital Checks. Sie geben hierfür die inhaltliche Richtung vor, die/der Berater:in plant entsprechend die notwendigen Analysen und Aufwände für die Erstellung eines Realisierungskonzepts.

 

Im nächsten Schritt beantragen Sie (jederzeit) online die Förderung für den Digital Check. Nach positivem Förderbescheid (und erst dann!) starten Sie mit der go-digital-Beratung die Projektdurchführung. Diese führt zum vereinbarten Ergebnis, die Beratung fakturiert ihre Leistungen, Sie begleichen entsprechende Rechnungen und melden den Vollzug an den Fördergeber. Insofern alles korrekt gelaufen ist, erhalten Sie die 50%ige Förderung der Kosten.

 

Nun können Sie online die Förderung der Projektumsetzung im Rahmen von Digital Invest beantragen. Hierfür benötigen Sie wiederum ein Angebot, welches die zu erwartenden Kosten/Investitionen darstellt. Nach Bewilligung (und erst dann!) starten Sie die Projektdurchführung; der restliche Ablauf entspricht jenem des Digital Checks.



Was hat es mit den go-digital-Beratern auf sich?

Das Bundesförderprogramm go-digital fördert die digitale Markterschließung (z.B. Online-Vertrieb), digitale Geschäftsprozesse (z.B. Dokumentenmanagement) und die IT-Sicherheit. Der Bund hat ein Akkreditierungsprogramm für Berater:innen aufgelegt, die eine umfangreiche fachliche Expertise in den geförderten Themenfeldern nachweisen können. Dazu gehören auch Referenzen und die Qualifikationsprofile der festen Mitarbeiter. Die akkreditierten Beratungsunternehmen übernehmen für den Bund die Prüfung der Förderwürdigkeit eines Projekts, die Abwicklung des Antragsverfahrens und sogar die wirtschaftliche Abwicklung der Förderung.

 

Das Land Hamburg hat sich für seinen Digitalbonus dazu entschieden, auf das Akkreditierungsprogramm des Bundes aufzusatteln. Dementsprechend ist die Durchführung des Digital Checks (Programmteil 1 des Hamburger Digitalbonus) durch ein go-digital-Beratungsunternehmen verpflichtend.

 

Hinweis in eigener Sache: Die inmedias.it GmbH ist go-digital-akkreditiert und daher autorisiert, Beratungen und Projekte rund um "Hamburg Digital" durchzuführen.

Geht es auch ohne go-digital-Berater?

Grundsätzlich können Sie Ihr Hamburger-Digitalbonus-Projekt nicht ohne die Beteiligung von einer qualitätssichernden Instanz durchführen. Der Programmteil 2, Digital Invest, setzt daher voraus, dass es zunächst einen Digital Check (Programmteil 1) gegeben hat, der von einer go-digital-Beratung durchgeführt wurde.

 

Eine Alternative besteht in einem Gutachten, dass Ihnen bescheinigt, einen Projektplan vorgelegt zu haben, der von der Qualität her den Ergebnissen eines Digital Checks entspricht. Dieses Gutachten ist wiederum von einer go-digital-Beratung  oder vom Mittelstands 4.0-Kompetenzzentrum Hamburg zu erstellen.

 

go-digital-Berater:innen sind in der Regel sehr erfahren sowohl in ihren Fachgebieten, als auch in den formalen Erfordernissen von Förderanträgen. Es dürfte daher typischerweise sinnvoll sein, den Weg über den Digital Check mit einer Beratung zu gehen. Dies sieht auch das Förderprogramm als Regelfall vor.

 

Hinweis in eigener Sache: Die inmedias.it GmbH erstellt grundsätzlich gern Gutachten/Stellungnahmen im Kontext von "Hamburg Digital". Da der Aufwand hierfür jedoch sehr unterschiedlich ausfallen kann, erfolgt die Berechnung nach benötigter Zeit.



Wie verhält sich der Hamburger Digitalbonus zum go-digital-Förderprogramm des Bundes?

Die Zielrichtung beider Förderprogramme ist ähnlich, jedoch wurden sowohl bei der Förderhöhe, dem Fördergegenstand, den förderfähigen Unternehmen und beim Antragsverfahren unterschiedliche Regelungen getroffen. Über Details informieren wir Sie gern im Rahmen einer individuellen Beratung.

Für ein und dasselbe Projekt können Hamburger Digitalbonus und go-digital-Förderung nicht kombiniert werden. Es ist jedoch problemlos möglich, ein Projekt mit dem Digitalbonus und ein anderes Projekt desselben Unternehmens mit einer go-digital-Förderung durchzuführen.



Ihre Frage, und, viel wichtiger, Ihre Anwort ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns bitte direkt an. Unter der Förderhotline 040-41 436 436, per Mail oder per Kontaktformular:

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